Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan unserer Gemeinde. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat besteht aus 12 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.
Ihre genauen Befugnisse sind in der Hauptsatzung der Gemeinde Wülknitz festgeschrieben.
Einen Überblick über alle Termine, Fraktionen und Personen findet man im Ratsinformationssystem der Verwaltungsgemeinschaft Röderaue - Wülknitz.