Die Hauptsatzung der Gemeinde Wülknitz regelt, dass in den Ortsteilen Streumen, Lichtensee und Tiefenau (mit den Ortsteilen Tiefenau und Heidehäuser) die Ortschaftsverfassung eingeführt wird. Für benannte Ortsteile wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher bestellt. Der Ortschaftsrat besteht aus je 3 Mitgliedern.
(1) Soweit nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Gemeinderat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm nach Absatz 3 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in folgenden Angelegenheiten:
Der Gemeinderat kann die Angelegenheiten im Einzelnen abgrenzen und allgemeine Richtlinien erlassen.